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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Lifestyle Trading V.O.F., mit dem Geschäftssitz in Doetinchem, eingetragen bei der Handelskammer unter Nummer 63359227 (im Folgenden”Lifestyle Trading“), für Transaktionen bei der Ausübung von beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten, zuletzt geändert am 20-11-2018 (im Folgenden “Allgemeine Bedingungen“).

1 ANWENDUNG

1.1 Diese Allgemeinen Bedingungen kommen bei allen Rechtsverkehr, die eine andere Partei mit Lifestyle Trading eingeht, zur Anwendung.

1.2 Eine Partei, die in einer Rechtsbeziehung zu Lifestyle Trading steht, wird in diesen Allgemeinen Bedingungen als “die andere Partei ” bezeichnet.

1.3 Lifestyle Trading stellt diese Allgemeinen Bedingungen beim Zustandekommen des ersten Vertrages mit der anderen Partei zur Verfügung. Des Weiteren können die Allgemeinen Bedingungen auf der Website von Lifestyle Trading, www.lifestyle-trading.eu eingesehen werden. Die andere Partei erklärt, dass ihr die Allgemeinen Bedingungen bekannt sind, auch im Hinblick auf Transaktionen, die später getätigt werden. Ändert Lifestyle Trading diese Allgemeinen Bedingungen zukünftig, wird der anderen Partei ein neues Exemplar der Allgemeinen Bedingungen ausgehändigt und die geänderten Allgemeinen Bedingungen werden auf der Website veröffentlicht. Wenn gewünscht kann die andere Partei Lifestyle Trading dazu auffordern, eine Kopie der (eventuell auch: alten) Allgemeinen Bedingungen zuzusenden. Lifestyle Trading wird dieser angemessenen Bitte in einem angemessenen Zeitraum nachkommen.

1.4 Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen sind nur dann möglich und gültig, wenn diese Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Eine Abweichung von diesen Allgemeinen Bedingungen in einem nicht ausdrücklich auf die Rechtsbeziehung zugeschnittenen Vertrag (sowie eine Allgemeine Bedingung) ist nicht gültig.

1.5 Wenn die andere Partei Allgemeinen Bedingungen anwendet, sind diese nur von Gültigkeit, sofern sie nicht in Widerspruch zu diesen Allgemeinen Bedingungen stehen. Im Falle eines Konfliktes gelten diese Allgemeinen Bedingungen.

1.6 Wenn in diesen Allgemeinen Bedingungen von schriftlich gesprochen wird, umfasst dieser die Verständigung per E-Mail, per Fax oder in einer anderen Kommunikationsform, die im Hinblick auf den Stand der Technik und nach gesellschaftlicher Auffassung gleichgestellt werden kann.

1.7 Wenn eine Bestimmung oder ein Bestandteil der Allgemeinen Bedingungen nicht zur Anwendung kommt, nicht rechtsgültig ist oder auf eine andere Weise nicht wirksam geltend gemacht werden kann, bleiben die Anwendung und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unverletzt. Lifestyle Trading und die andere Partei kommen hiermit überein, dass die Bestimmungen, die nicht geltend gemacht werden können, durch Bestimmungen ersetzt werden, die innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Grenzen zulässig sind und des Weiteren dem Inhalt und der Bedeutung der ursprünglichen Bestimmungen möglichst nah kommen.

2 VERTRÄGE

2.1 Verträge zwischen Lifestyle Trading und der anderen Partei kommen durch das Schließen eines schriftlichen Vertrages zustande, durch einen telefonischen Auftrag von der anderen Partei und/oder durch die Aufnahme der Durchführungsrechtsakte von Lifestyle Trading, sofern sich die andere Partei solcherart geäußert hat, dass Lifestyle Trading gerechtfertigt davon ausgehen kann, dass ein Vertrag zustande gekommen ist oder wenn die andere Partei es versäumt hat, sich zu äußern, wodurch nicht deutlich geworden ist, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.

2.2 Ergänzungen zu diesen bzw. Anpassungen an diese Allgemeinen Bedingungen durch die andere Partei sind erst durch die schriftliche Bestätigung seitens Lifestyle Trading bindend. Wenn Lifestyle Trading den Ergänzungen bzw. Anpassungen nicht zustimmt, sind die Allgemeinen Bedingungen unverkürzt und unverändert gültig.

3 ANGEBOTE UND/ODER OFFERTEN

3.1 Alle Angebote, Offerten, Preislisten, Lieferzeiten und andere Angaben sind unverbindlich, es sei denn, dass eine Angabe eine ausdrückliche und auf die andere Partei zugeschnittene Annahmefrist beinhaltet.

3.2 Die von Lifestyle Trading gehandhabten Preise sind zzgl.Mehrwertsteuer und sonstige Kosten zu verstehen. Sonstige Kosten können u.a. (jedoch nicht ausschließlich) aus Transportkosten und Deklarationen eingeschalteter Dritter bestehen. Die (möglichen) Nebenkosten sind so weit wie möglich im Angebot aufgeführt.

3.3 Gezeigte und/oder bereitgestellte Muster, Broschüren, Zeichnungen, Modelle, Farbangaben, Abmessungen, Gewichte und andere Beschreibungen sind so genau wie möglich, gelten jedoch nur zur Kennzeichnung. Aus dem vorher Genannten können keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, dass Lifestyle Trading und die andere Partei in einem Einzelfall ausdrücklich schriftlich anders überein gekommen sind.

3.4 Die in Artikel 3.3 genannten Muster, Broschüren, Zeichnungen, Modelle, Farbangaben, Abmessungen, Gewichte und andere Beschreibung bleiben jederzeit Eigentum von Lifestyle Trading, es sei denn, dass Lifestyle Trading und die andere Partei ausdrücklich schriftlich anders überein gekommen sind. Die vorgenannten Materialien müssen auf Verlangen von Lifestyle Trading zurückgeschickt werden. Die Materialien dürfen ohne vorherige Zustimmung von Lifestyle Trading nicht (i) vervielfältigt werden; (ii) an Dritte zur Ansicht gegeben werden; (iii) verfremdet werden; oder (iv) in einer anderen Weise vervielfältigt oder verbreitet werden.

3.5 Wenn zwischen dem Datum des Vertragsabschlusses und der Ausführung des Vertrags per Gesetz und/oder von einer Gewerkschaftsorganisation im Hinblick auf Lohn, Arbeitsbedingungen oder Sozialversicherungen Änderungen vorgenommen werden, ist Lifestyle Trading dazu berechtigt, der anderen Partei die Mehrkosten zu berechnen. Sollte zwischen den genannten Daten von Lifestyle Trading und/oder seinen Zulieferern eine neue Preisliste ausgegeben werden und in Kraft treten, ist Lifestyle Trading dazu berechtigt, die darin angegebenen Preise der anderen Partei in Rechnung zu stellen.

3.6 Lifestyle Trading verwendet äußerste Sorgfalt auf seine Angebote, Offerten und Verträge. Dennoch kann es vorkommen, dass die Angebote, Offerten oder Verträge Druck- oder Schreibfehler beinhalten. Sofern es sich um einen eindeutigen Schreibfehler handelt, kann die andere Partei Lifestyle Trading nicht darauf festlegen, auch wenn bereits ein Vertrag zustande gekommen ist. Sofern der Fehler nicht direkt erkennbar ist, besitzt Lifestyle Trading das Recht, diesen Fehler ab dem Moment des Vertragsabschlusses zu beheben, ungeachtet der Situation, in der Lifestyle Trading der anderen Partei bereits ein Angebot mit einer auf die andere Partei zugeschnittene Frist unterbreitet hat, in Übereinstimmung mit Artikel 3.1. Lifestyle Trading wird die andere Partei über den Fehler informieren und ein gleichwertiges Angebot unterbreiten, jedoch die Möglichkeit einräumen, den Vertrag aufzulösen, falls die andere Partei nach der Korrektur des offensichtlichen Fehlers die Auflösung des Vertrags wünscht.

4 LIEFERUNG UND LIEFERFRISTEN

4.1 Außer wenn im Voraus schriftlich anders vereinbart oder in diesen Allgemeinen Bedingungen anders angegeben, können die von Lifestyle Trading oder von der anderen Partei angegebene Fristen, innerhalb derer die Ware geliefert werden sollen, niemals als endgültige Frist betrachtet werden. Sollte Lifestyle Trading seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, wird Lifestyle Trading, nachdem sie und die andere Partei sich, wie in Artikel 5.4 genannt, beraten haben, dafür von der anderen Partei in Verzug gesetzt.

4.2 Bei Teillieferungen wird jeder Lieferung oder jede Phase als gesonderte Transaktion betrachtet und kann nach Ermessen von Lifestyle Trading pro Transaktion fakturiert werden.

4.3 Außer wenn im Voraus anders schriftlich vereinbart, geht das Risiko hinsichtlich der Ware ab dem Moment der Lieferung auf die andere Partei über. Als Moment der Lieferung wird für diesen Artikel 4.3 der Moment der Übergabe an die andere Partei betrachtet.

4.4 Außer wenn im Voraus schriftlich anders vereinbart, erfolgt der Transport (der Versand) der Ware auf eine von Lifestyle Trading bestimmten Weise. Unterhalb des Lieferfreibetrages erfolgt der Transport auf Rechnung und Risiko der anderen Partei. Oberhalb des Lieferfreibetrages erfolgt der Transport auf Rechnung und Risiko von Lifestyle Trading. In beiden Fällen ist Lifestyle Trading nicht für Schäden haftbar, gleich welcher Art und Form, die in Zusammenhang mit dem Transport stehen.

4.5 Sollte eine Lieferung an die andere Partei nicht möglich sein, aufgrund einer Ursache, die im Risikobereich der anderen Partei liegt, behält sich Lifestyle Trading das Recht vor, die Ware auf Rechnung und Risiko der anderen Partei zu lagern (im eigenen Unternehmen oder bei einem von Lifestyle Trading angewiesenen Dritten). Lifestyle Trading setzt die andere Partei von der Lagerung schnellstmöglich in Kenntnis und setzt dabei, insofern keine Rede von einer endgültigen Frist ist, zugleich eine angemessene Frist, innerhalb derer die andere Partei Lifestyle Trading Gelegenheit geben muss, die Waren zu liefern, wobei die Lieferung auf Rechnung der anderen Partei erfolgt.

4.6 Sollte die andere Partei auch nach Ablauf der in Artikel 4.5 genannten angemessenen Frist ihre Verpflichtung nicht einhalten können, ist die andere Partei durch den bloßen Ablauf von 1 (einem) Monat, gerechnet ab dem Datum der Lagerung, in Verzug und Lifestyle Trading besitzt das Recht, den Vertrag schriftlich und mit sofortiger Wirkung, ohne vorherige oder weitere Nachfristsetzung, ohne gerichtliches Einschreiten und ohne zu Schadensersatz, Kostenerstattung und Zahlung von Zinsen verpflichtet zu sein, ganz oder teilweise aufzulösen.

4.7 Die Bestimmungen in Artikel 4.5 en 4.6 befreit die andere Partei nicht von ihren Verpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen, darunter die Zahlung der geschuldeten Summe, sowie die zusätzlichen Kosten, darunter, aber nicht darauf beschränkt, die Kosten für Transport, Lagerung und Verwaltung seitens Lifestyle Trading. Unbeschadet des oben Genannten kann Lifestyle Trading, wenn die Umstände dies nach eigenem Ermessen rechtfertigen, einen umfassenden Schadensersatzvorschlag unterbreiten. Die andere Partei muss den hierauf zu bestimmenden angemessenen Betrag zur Begleichung des Schadens und der Kosten zahlen, um aus ihrer Zahlungsverpflichtung entlassen zu werden, ohne das Recht zu besitzen, die Waren zu erhalten. Bei der Bestimmung der Schadenssumme werden die Angeboterstellungskosten (negatives Interesse) und der entgangene Gewinn (positives Interesse) von Lifestyle Trading berücksichtigt.

4.8 Ergänzend zu den in Artikel 8 aufgenommenen Bestimmungen im Hinblick auf die Zahlung, ist Lifestyle Trading befugt, um hinsichtlich der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der anderen Partei, nach eigenem Ermessen, Vorauszahlung oder Sicherheiten von der anderen Partei zu verlangen, bevor die Lieferung erfolgt. Der Artikel 4.8 kann von Lifestyle Trading ebenfalls geltend gemacht werden, wenn Lifestyle Trading und die andere Partei bereits früher Verträge geschlossen haben, bei denen diese Allgemeine Bedingungen zur Anwendung gekommen sind.

5 LIEFERVORGANG

5.1 Lifestyle Trading kann die Ware erst liefern, wenn alle dafür notwendigen Daten vorliegen und, in Übereinstimmung mit Artikel 8, Lifestyle Trading die vereinbarte(n) Zahlung(en) erhalten hat (soweit anwendbar). Sollte es durch diese Bestimmung zu einer Lieferverzögerung kommen, geschieht das auf Rechnung und Risiko der anderen Partei. Lifestyle Trading wird in diesem Fall das Lieferdatum entsprechend anpassen.

5.2 Wenn die Lieferung durch eine oder mehrere Ursachen, die Lifestyle Trading nicht zu verantworten hat, nicht normal, ohne Unterbrechung oder ohne zusätzliche Kosten erfolgen kann, ist Lifestyle Trading berechtigt, die zusätzlichen Kosten auf die andere Partei verteilen.

5.3 Alle Unkosten, die Lifestyle Trading im Rahmen der Vertragsausführung auf Wunsch der anderen Partei entstehen, gehen auf Rechnung der anderen Partei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas Anderes vereinbart.

5.4 Wenn sich die Lieferung durch Lifestyle Trading aufgrund einer Ursache verzögert, für die Lifestyle Trading das Risiko trägt, wird Lifestyle Trading die andere Partei darüber innerhalb einer angemessenen Frist in Kenntnis setzen. Die Parteien kommen überein, dass sie sich unter Anwendung von Vernunft und Redlichkeit über einen geeigneten Liefertermin verständigen. Sollten Lifestyle Trading und die andere Partei darüber keine Einigkeit erzielen, gelten die Bestimmungen in Artikel 4.1 .

6 ERHALT, REKLAMATION UND RÜCKSENDUNG

6.1 Die andere Partei ist dazu verpflichtet, die Ware direkt bei Erhalt zu kontrollieren. Stellt die andere Partei sichtbare Mängel, Fehler, Beanstandungen und/oder Defekte fest, muss dies sowohl auf dem Frachtbrief als auch auf dem Packzettel vermerkt und Lifestyle Trading zur Kenntnis gebracht werden, bzw. die andere Partei muss Lifestyle Trading innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Ware darüber informieren und unmittelbar darauf eine schriftliche Bestätigung an Lifestyle Trading senden.

6.2 Sonstige Reklamationen müssen per Einschreiben innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt der Ware bzw. innerhalb von 8 Kalendertagen, nachdem die andere Partei den sachlich gerechtfertigten Mangel registrieren konnte, Lifestyle Trading unter Angabe von Gründen mitgeteilt werden.

6.3 Wenn die oben genannten Reklamationen Lifestyle Trading nicht innerhalb der genannten Fristen mitgeteilt werden, wird davon ausgegangen, dass die Waren in gutem Zustand in Empfang genommen wurden.

6.4 Die Waren werden in den bei Lifestyle Trading bevorrateten Verpackungen geliefert. Geringfügige Abweichungen hinsichtlich z.B. der angegebenen Maße, des Gewichts, der Menge oder Farben (der Ware oder der Verpackung) gelten nicht als Mangel seitens Lifestyle Trading.

6.5 Unvollkommenheiten bei Naturprodukten sind kein Grund zu Beanstandungen, wenn die Unvollkommenheiten zu dem Charakter und den Eigenschaften des Grundstoffes oder der Grundstoffe gehören, aus dem oder denen die Ware gefertigt ist.

6.6 Reklamationen befreien die andere Partei nicht von ihrer Zahlungsverpflichtung bis zu dem Moment, zu dem die Reklamation von Lifestyle Trading formell anerkannt wird.

6.7 Lifestyle Trading muss die Möglichkeit gegeben werden, eine Beschwerde zu prüfen. Wenn zur Prüfung nach einer Beschwerde die Rücksendung der Ware als notwendig erscheint, erfolgt dies nur auf Rechnung und Risiko von Lifestyle Trading, wenn Lifestyle Trading dem vorab ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

6.8 Eine Rücksendung erfolgt auf jeden Fall auf eine von Lifestyle Trading zu bestimmenden Art und Weise. Die Ware muss in der Originalverpackung zurückgesendet werden. Die Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Risiko der anderen Partei. Wenn Lifestyle Trading die Reklamation als begründet ansieht, wird Lifestyle Trading die Kosten der Rücksendung tragen (wobei zu berücksichtigen ist, dass die andere Partei die Kosten für die ursprüngliche Sendung trägt und dass die Kosten gleich sind: Lifestyle Trading trägt im Falle einer berechtigten Reklamation höchstens die Kosten für einen Transport).

6.9 Sollten die Waren nach der Lieferung in ihrer Art und/oder Zusammenstellung verändert worden sein, ganz oder teilweise bearbeitet oder verarbeitet, beschädigt oder umgepackt worden sein, verfällt das Recht auf Reklamation.

6.10 Im Falle einer berechtigten Reklamation wird Lifestyle Trading die Zahlungen, die von der anderen Partei für die Ware und die Kosten der Rücksendung bereits geleistet wurden, innerhalb einer angemessenen Frist zurückerstatten, durch Rücküberweisung aller Beträge auf das Konto, von dem die Zahlung getätigt wurde. Zur Vergütung der Rücksendung muss die andere Partei Lifestyle Trading eine Rechnung schicken, in Höhe der tatsächlichen Kosten der Rücksendung, zusammen mit der Quittung für die Kosten. Ein eventueller Schaden wird in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Artikel 7 abgewickelt.

7 HAFTUNG UND GARANTIE

7.1 Lifestyle Trading erfüllt seine Aufgaben wie es von einem Unternehmen dieser Branche erwartet werden kann, übernimmt jedoch keine Haftung für Schäden, einschließlich Schäden mit Todesfolge und Personenschäden, Folgeschäden, Betriebsschäden, entgangenem Gewinn und/oder Schäden infolge von Stagnation, die Handlungen oder Versäumnissen seitens Lifestyle Trading, seinem Personal sowie eingeschalteten Dritten zuzurechnenen sind, außer es handelt sich um Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit von Lifestyle Trading, der Geschäftsführung und/oder dem Führungspersonal.

7.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7, ist die Haftung von Lifestyle Trading – gleich welcher Art- auf maximal einmal den Betrag des Nettopreises der gelieferten Waren sowie der verrichteten Tätigkeiten auf Grundlage des entsprechenden Vertrags beschränkt.

7.3 Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 7.2 ist Lifestyle Trading nicht dazu verpflichtet, eine höhere Schadensersatzsumme zu leisten, als die, für die Lifestyle Trading zu jenem Zeitpunkt tatsächlich versichert ist, sofern der Schadensersatz durch die Versicherung von Lifestyle Trading abgedeckt wird.

7.4 Lifestyle Trading gewährleistet die allgemein übliche Qualität und Güte der gelieferten Waren. Die tatsächliche Lebensdauer der Waren kann jedoch nicht garantiert werden.

7.5 Insofern bei den Waren sichtbare Mängel, Unvollkommenheiten und/oder Fehler vorhanden sind, die bereits zum Lieferzeitpunkt vorhanden gewesen sein müssen, verpflichtet sich Lifestyle Trading dazu, die Waren – nach eigenem Ermessen – kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Die andere Partei muss Lifestyle Trading so schnell wie nach vernünftiger Einschätzung möglich ist, über den Mangel, die Unvollkommenheit oder den Fehler informieren.

7.6 Wenn die von Lifestyle Trading gelieferten Waren eine Herstellergarantie besitzen, gilt diese Garantie auf gleiche Weise zwischen den Parteien, sofern die ursprüngliche Garantie des Herstellers dies vorsieht.

7.7 Die andere Partei verliert jegliche Rechte gegenüber Lifestyle Trading, ist haftbar für alle Schäden, die möglicherweise durch Dritte entstanden sind und stellt Lifestyle Trading von jeglichen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf Schadensersatz frei, wenn und soweit:

7.7.1 der genannte Schaden durch unfachmännischen und/oder den Anweisungen und/oder Empfehlungen von Lifestyle Trading zuwiderlaufenden Gebrauch und/oder unfachmännische Aufbewahrung (Lagerung) der gelieferten Ware durch die andere Partei entstanden ist; oder

7.7.2 der genannte Schaden durch Fehler, Unvollkommenheiten oder Unrichtigkeiten bei Daten, Materialien, Informationsträgern und dergleichen Dinge mehr, die von oder im Namen der anderen Partei Lifestyle Trading zur Verfügung gestellt und/oder vorgeschrieben wurden, entstanden ist.

7.8 In allen Fällen ist die Frist, innerhalb derer Lifestyle Trading zur Erstattung des festgestellten Schadens haftbar gemacht werden kann, auf 6 Monate beschränkt, gerechnet ab dem Tag, an dem der Schadensersatzanspruch festgestellt wurde.

8 ZAHLUNG

8.1 Wenn es im Voraus nicht schriftlich anders vereinbart wurde, muss die Zahlung vor dem Versand und der Lieferung erfolgen. Die Zahlung muss in Übereinstimmung mit den Zahlungsanweisungen von Lifestyle Trading erfolgen.

8.2 Wenn die andere Partei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, ist Lifestyle Trading befugt, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten nötig ist, den gesetzlichen Zins zu berechnen, ab dem 31. . Kalendertag nach dem Rechnungsdatum bis einschließlich dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der Schuld.

8.3 Wenn die andere Partei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt, ist Lifestyle Trading berechtigt, die Einhaltung ihrer gegenüber der anderen Partei bestehenden Verpflichtungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder eine geeignete Sicherheit dafür geleistet wurde. Dasselbe gilt bereits für den Zeitpunkt, zu dem die andere Partei in Verzug gerät, wenn Lifestyle Trading die berechtigte Vermutung hegt, dass es Gründe für den Zweifel an der Kreditwürdigkeit der anderen Partei gibt.

8.4 Zahlungen der anderen Partei dienen immer erst zur Begleichung aller Zinsen und Kosten und dienen dann zur Begleichung der am längsten fälligen Rechnungen, es sei denn, dass die andere Partei bei der Zahlung ausdrücklich schriftlich angibt, dass sich die Begleichung auf eine spätere Rechnung bezieht.

8.5 Wenn die andere Partei, aus welchen Gründen auch immer, eine oder mehrere Gegenforderungen an Lifestyle Trading hat oder in voraussehbarer Zukunft haben wird, sieht die andere Partei von ihrem Recht ab, diese Forderung mit der Forderung von Lifestyle Trading an die andere Partei zu verrechnen. Der Verzicht auf das Recht auf Verrechnung gilt ebenso, wenn gegen die andere Partei ein (vorläufiges) gerichtliches Vergleichsverfahren eingeleitet wurde und/oder wenn sich die andere Partei in Konkurs befindet.

8.6 Es liegt im bloßen Ermessen von Lifestyle Trading, unter Umständen wie in Artikel 8 genannt, oder unter damit übereinstimmenden Umständen, ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, auch in Kombination mit einer Forderung auf (zusätzlichen) Schadensersatz.

9 EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 Lifestyle Trading behält sich das Eigentum für alle von ihr gelieferten und zu liefernden Waren bis zu dem Moment vor, zu dem die andere Partei allen Zahlungsverpflichtungen, die aus dem Vertrag hervorgehen und gegenüber Lifestyle Trading bestehen, nachgekommen ist. Die Zahlungsverpflichtungen bestehen aus der Begleichung von u.a. dem Preis der Waren zzgl. eventueller Forderungen hinsichtlich verrichteter Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der Lieferung stehen, sowie Forderungen hinsichtlich zusätzlicher Kosten und, soweit anwendbar, Schadensersatz aufgrund Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens der anderen Partei.

9.2 Die unter Eigentumsvorbehalt fallenden Waren dürfen von der anderen Partei nur im Rahmen der normalen Gewerbeausübung weiterverkauft werden.

9.3 Wenn Lifestyle Trading seinen Eigentumsvorbehalt geltend macht, gilt der im Hinblick auf die Ware geschlossene Vertrag als aufgelöst, unbeschadet des Rechts von Lifestyle Trading auf Forderungen für Schadensersatz, entgangenen Gewinn und zusätzliche Kosten (u.a. auch Zinsen). Lifestyle Trading sowie von Lifestyle Trading angewiesene Dritte besitzen das Recht, sich Zugang zu den Gütern zu verschaffen, um sie auf Verlangen zurück zu holen und die andere Partei verpflichtet sich dazu, auf Verlangen oder im Namen von Lifestyle Trading zur Kooperation, um das Zurückholen der Waren einfacher zu gestalten.

9.4 Die andere Partei ist dazu verpflichtet, Lifestyle Trading so bald wie möglich schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte auf Waren geltend machen, auf denen laut Artikel 9 ein Eigentumsvorbehalt ruht.

10 BESCHWERDEN GELIEFERTE GÜTER

10.1 Gestützt auf Artikel 9 der Allgemeinen Bedingungen stimmt die andere Partei zu, dass sie bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihre Zahlungsverpflichtungen seitens Lifestyle Trading erfüllt hat, nicht berechtigt ist, die gelieferten Waren Dritten als Sicherheit zu geben und/oder ein besitzloses Pfandrecht darauf zu begründen und/oder die Waren zur Lagerung in die tatsächliche Verfügungsgewalt von einem oder mehreren Geldgebern zu bringen. Sollte die andere Partei eine der genannten Handlungen vornehmen, wird dies als zurechenbare Nichterfüllung ihrerseits betrachtet. Lifestyle Trading kann dann sofort, ohne an weitere Inverzugsetzung gebunden zu sein, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen sowie den Vertrag auflösen, unbeschadet des Rechts auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und zusätzliche Kosten (u.a. auch Zinsen).

11 KONKURS UND VERLUST DER VERFÜGUNGSBEFUGNIS

11.1 Unbeschadet der sonstigen Bestimmungen in diesen Allgemeinen Bedingungen wird der Vertrag zwischen Lifestyle Trading und der anderen Partei aufgehoben, ohne dass weitere Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, ab dem ersten Moment, zu dem die andere Partei ein (vorläufiges) gerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, sich in einem (vorläufigen) gerichtlichen Vergleichsverfahren befindet, ihren Konkurs beantragt oder sich im Konkurs befindet, gepfändet wird, unter Zwangsverwaltung gestellt wird oder auf andere Weise die Verfügungsbefugnis oder Handlungsfähigkeit über ihr Vermögen oder Teile ihres Vermögens verliert, es sei denn, dass der Verwalter oder der Konkursverwalter die aus dem Vertrag hervorgehenden Verpflichtungen als Masseverbindlichkeit anerkennt.

12 HÖHERE GEWALT

12.1 Im Falle, dass die Erfüllung dessen, wozu Lifestyle Trading laut mit der anderen Partei geschlossenem Vertrag verpflichtet ist, nicht möglich ist, und dies einer nicht zurechenbaren Nichterfüllung seitens Lifestyle Trading und/oder von Lifestyle Trading zur Ausführung des Vertrags eingeschalteter Dritter oder Zulieferer zuzuschreiben ist, oder falls ein anderer wichtiger Grund seitens Lifestyle Trading auftritt, ist Lifestyle Trading berechtigt, den zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag aufzulösen, oder die Erfüllung der Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei innerhalb einer von Lifestyle Trading zu bestimmenden angemessenen Frist auszusetzen, ohne Schadensersatz leisten zu müssen. Wenn die oben genannte Situation eintritt, nachdem der Vertrag in Teilen ausgeführt wurde, muss die andere Partei ihren Verpflichtungen gegenüber Lifestyle Trading bis zu diesem Zeitpunkt nachkommen.

12.2 Unter Umständen, bei denen die Rede von nicht zurechenbarer Nichterfüllung ist, wird u.a. verstanden: Krieg, Aufruhr, Mobilmachung, nationale und internationale Unruhen, Regierungsmaßnahmen, Streik und Aussperrung von Arbeitern oder die Androhung derartiger Umstände; eine Störung der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags bestehenden Währungsverhältnisse; Witterungsbedingungen; Betriebsstörungen infolge von Brand, Unfällen oder anderen Vorfällen und Naturphänomenen; Unabhängig davon, ob es sich um Nichterfüllung oder nicht rechtzeitige Erfüllung seitens Lifestyle Trading, seiner Zulieferer oder Dritter, die zur Ausführung der Verpflichtung eingeschaltet wurden, handelt.

13 AUFLÖSUNG, ANNULLIERUNG UND/ODER KÜNDIGUNG

13.1 Wenn den angepassten Bestimmungen nicht rechtliche Zwänge widersprechen, sieht die andere Partei von ihrem Recht ab, den Vertrag mit Lifestyle Trading aufzulösen oder zu annullieren.

14 INTELLEKTUELLE EIGENTUMSRECHTE

14.1 Die von Lifestyle Trading produzierten und verkauften Waren, sowie ihre Reklame- und Werbesendungen und/oder andere Waren (wie Modelle) können mit Markennamen und Logos versehen sein. Die andere Partei muss sich dessen versichern, ob dies der Fall ist.

14.2 Die Parteien kommen überein und stellen fest, dass eine Verletzung der geltenden Markenrechtsordnung hinsichtlich der von Lifestyle Trading gelieferten Waren, oder eine andere Verletzung des Rechtes an geistigem Eigentum von Lifestyle Trading eine gravierende Verfehlung seitens der anderen Partei darstellt, welche die Beendigung der Handelsbeziehung und die Aufhebung bzw. die Auflösung von noch nicht abgeschlossenen Verträgen rechtfertigt, unbeschadet der Verpflichtung der anderen Partei, jeglichen Schaden als Folge des Nichtnachkommens zu vergüten.

15 ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

15.1 Auf den zwischen Lifestyle Trading und der anderen Partei geschlossenen Vertrag kommt ausschließlich niederländisches Recht zur Anwendung. Eventuelle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Vertrag hervorgehen oder Rechtsstreitigkeiten, die damit in einer anderen Weise (direkt oder indirekt) in Verbindung stehen, unterliegen niederländischem Recht.

15.2 In Abweichung zu den Bestimmungen in Artikel 15.1 werden warenrechtlichen Folgen eines Eigentumsvorbehaltes von zur Ausfuhr bestimmten Waren, für den Fall, dass die Rechtsordnung des Bestimmungslandes der Waren für Lifestyle Trading günstiger ist als das niederländische Recht, von diesem Recht bestimmt.

15.3 Eventuelle Rechtsstreitigkeiten werden ausschließlich dem zuständigen niederländischen Richter der Rechtbank Amsterdam vorgelegt.

15.4 Im Hinblick auf Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Vertrag hervorgehen, der mit einer im Ausland niedergelassenen anderen Partei geschlossen wurde, ist Lifestyle Trading berechtigt, gemäß den Bestimmungen in Artikel 15.3 zu handeln oder, vollkommen nach ihrem Ermessen, ein Verfahren hinsichtlich des Rechtsstreites bei dem zuständigen Gericht des Landes, in dem die andere Partei niedergelassen ist, anzustrengen.

15.5 Der Vertrag über den internationalen Warenkauf von 1980 (das Wiener Kaufrecht / CISG) kommt ausdrücklich nicht zur Anwendung.

16 WEITERE ABSCHLIESSENDE BEDINGUNGEN

16.1 Diesen Allgemeinen Bedingungen liegen die “Allgemeinen Bedingungen vom 10-07-2016 zugrunde”.

16.2 Frühere oder spätere Änderungen dieser Allgemeinen Bedingungen fließen nicht in die Transaktion ein, für die diese Allgemeinen Bedingungen angewendet wurden, es sei denn, dass es ausdrücklich anders vereinbart wurde.